In der Fachoberschule (FOS) wird den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung vermittelt. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule erworben.
Die Fachhochschulreife ist der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahms (DQR) zugeordnet.
- NSchG § 18 Fachoberschule
- Anlage 5 BbS-VO - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachoberschule
Fachoberschule Klasse 11
In die Klasse 11 der FOS kann aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss
oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und - einen Praktikantenvertrag nachweist.
Eine Aufnahme hängt auflösend bedingt davon ab, dass die Schülerin oder der Schüler bis zum Beginn des Bildungsganges einen Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung nachweist. Das MK gibt die Empfehlung, die jeweiligen Rechte und Pflichten in einem schriftlichen Praktikantenvertrag festzulegen. Für das Praktikum ist zu Beginn des Besuchs der Fachoberschule ein Praktikumsplan zu erstellen, der der berufsbildenden Schule zur Anerkennung vorzulegen ist.
Versetzung in die Klasse 12 der FOS
In die Klasse 12 der FOS kann nur versetzt werden, wer die 11. Klasse erfolgreich besucht hat und zusätzlich durch eine Bescheinigung der Praktikumseinrichtung nachweist, dass er das Praktikum im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden ordnungsgemäß abgeleistet hat.
FOS-Bildungsgänge, Klasse 11
Berufsbildende Schulen I Celle
Axel-Bruns-Schule / Berufsbildende Schulen II Celle
Albrecht-Thaer-Schule / Berufsbildende Schulen III Celle
Fachoberschule Klasse 12
In die Klasse 12 der FOS kann direkt aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und zusätzlich
- eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und
- den Berufsschulabschluss,
- einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
- eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit,
- durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule oder der Einführungsphase des beruflichen Gymnasiums in einer einschlägigen Fachrichtung und die Ableistung eines einschlägigen Praktikums in Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden einen der Klasse 11 gleichwertigen Bildungsstand oder
- in der Fachrichtung - Gestaltung - eine hinreichende künstlerische Befähigung aufweist.
Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Feststellung der notwendigen Kenntnisse durch die aufnehmende Schule ersetzt werden. Ohne Berufsschulabschluss kann auch eine FOS Klasse 11 besucht werden; in diesem Fall ist der Übergang in die Berufsoberschule nicht möglich.
FOS-Bildungsgänge, Klasse 12
Berufsbildende Schulen I Celle
Axel-Bruns-Schule / Berufsbildende Schulen II Celle
Albrecht-Thaer-Schule / Berufsbildende Schulen III Celle
FOS Klasse 12 / Zugang über die BFS dual
Neu 2025 BFS/FOS-Neustrukturierung zum Schuljahr 2025/26
Die Einführung der BFS dual führt zu einer umfangreichen Neustrukturierung der Berufsfachschulen und dem Wegfall der Fachoberschule Klasse 11. Die Berufsbildenden Schulen werden über ihre Angebote auf Basis der BFS dual auf ihren Internetseiten berichten. Die dortigen Ergebnisse werden dann zentral im BBS-Infoblatt und hier im BBS-Portal zusammengefasst.
2026 BFS dual / Zugangsvoraussetzungen Klasse 12 Fachoberschule
Die Zugangsvoraussetzungen zur Fachoberschule Klasse 12 sind erfüllt, wenn
- der Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis der BFS dual F mindestens 3,0 beträgt,
- die Note im berufsbezogenen Lernbereich im Abschlusszeugnis mindestens die Note „befriedigend“ beträgt,
- in den den Lernbereichen zugeordneten einzelnen Unterrichtsfächern und Profilbausteine insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder höchstens in einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist und
- der Nachweis von insgesamt 600 Zeitstunden (nähere Erläuterungen siehe unter 3.6.3) praktischer Ausbildung/Praktikum vorliegt.
Von der BFS dual B ist kein Übergang in die Fachoberschule Klasse 12 möglich.
Quelle: MK Durchführungsbestimmungen BFS dual
Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife, insbesondere zu den Praktikumsregelungen
MK / Allgemeine Hinweise
"Die Fachhochschulreife kann durch das Absolvieren unterschiedlicher Bildungswege erreicht werden und ist ein Beispiel für die Durchlässigkeit des niedersächsischen Schulsystems. Wesentlicher Bestandteil dieser Hochschulzugangsberechtigung ist neben dem Nachweis der Studierfähigkeit zusätzlich jeweils der Erwerb berufsbezogener Kompetenzen."
- Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife, insbesondere zu den Praktikumsregelungen
- Mustervertrag für ein Praktikum (.doc)
GUVH / Unfallversicherungsschutz im Praktikum der FOS, Klasse 11
Unfallversicherungsschutz im Praktikum während des Schulbesuchs/Studiums
Ist die fachpraktische Ausbildung von Fachoberschülern der 11. Jahrgangsstufe über die Schule versichert?
"Nein. Beim Jahrespraktikum von Fachoberschülern ist der Unfallversicherungsträger des jeweiligen Unternehmens zuständig. Eine Ausnahme besteht, soweit nach den landesrechtlichen Vorschriften die fachpraktische Ausbildung im organisatorischen und inhaltlichen Verantwortungsbereich der Schule liegt. Eine solche Ausnahmevorschrift besteht im Land Niedersachsen nicht."
BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle