Nds. MS / Barrierefreie IT in Niedersachsen
"Die Europäische Union hat 2016 die Richtlinie 2016/2102 erlassen, die öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Internetseiten und Apps, gerade auch ihre wesentlichen Dienstleistungen, barrierefrei im Internet anzubieten.
Das Land Niedersachsen hat diese Verpflichtung in den §§ 9 und folgende des NBGG umgesetzt; diese Regelungen sind seit dem 25. Oktober 2018 rechtsgültig. Darüber hinaus wurde durch § 9 c NBGG eine Überwachungsstelle eingesetzt, die die Umsetzung der Pflicht für ein barrierefreies Internet überprüfen soll. Auch ein so genannter „Feedbackmechanismus“ und eine Schlichtungsstelle wurden eingeführt, die es Betroffenen ermöglichen, mangelnde Barrierefreiheit zu melden und um Abhilfe zu bitten. [...]
Die wohl wichtigste Ausnahme ist in § 9 Absatz 2 Nr. 2 NBGG geregelt und betrifft Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder. Allerdings können sich diese nicht vollständig auf eine Ausnahme berufen, denn wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen müssen gleichwohl barrierefrei zur Verfügung gestellt werden." MS/Barrierefreie IT in Niedersachsen
Nds. Rechtsgrundlagen zur Inklusion
- Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
"Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen." - Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO)
"Diese Verordnung regelt Einzelheiten zu den Anforderungen der §§ 9a bis 9c des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) hinsichtlich barrierefreier Informationstechnik öffentlicher Stellen nach § 9 Abs. 1 NBGG."
NA beim BIBB / Good Practice
COMPARE: Barrierefreier Zugang zu Webseiten im Fokus "Der barrierefreie Zugang zu Online-Informationen und -Diensten ist zu einer entscheidenden Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche Inklusion geworden. Allerdings sind viele digitale Ressourcen für Menschen mit Behinderungen immer noch nicht zugänglich. Die EU-Richtlinie 2016/2102 fordert dagegen, dass alle öffentlichen Websites und mobilen Apps in Europa für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein sollen. Daher hat die Erasmus+ Strategische Partnerschaft „COMPARE“ für Barrierefreiheits-Prüferinnen und -Prüfer sowie Web-Entwicklerinnen und -Entwickler Testmethoden und ein Lernmodul entwickelt, welche diese Vorgaben im Fokus haben."
- Lern- und Erkundungsmodul Access & Use zeigt, wie dynamische Komponenten für alle zugänglich und nutzbar gemacht werden können.
Tipp Google / Tool zum Test auf Optimierung für Mobilgeräte
"Mit dem Tool zum Test auf Optimierung für Mobilgeräte der Search Console können Sie schnell und einfach herausfinden, ob eine Seite Ihrer Website für Mobilgeräte optimiert ist." Tool zum Test auf Optimierung für Mobilgeräte
Screenshot Google, getestet am 09.04.2021: Testergebnis "Die Seite ist für Mobilgeräte optimiert. Diese Seite kann auf einem Mobilgerät problemlos genutzt werden"
Tipp BIK für Alle / Das Projekt
"Gemeinsam mit Partnern klärte BIK für Alle über die Vorteile eines barrierefreien Internets auf und unterstützte bei der Einhaltung von Standards. Das Projekt wurde Ende 2018 erfolgreich abgeschlossen." BIK/Barrierefreiheit umsetzen
BMAS / Leichte Sprache
"Der Ratgeber Leichte Sprache wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem "Netzwerk Leichte Sprache" erstellt. Nun ist er auch online auf diesem Portal verfügbar. Die Regeln helfen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Ämtern und Behörden u.a. beim Schreiben von Texten in Leichter Sprache und bei der Organisation von Treffen und Tagungen."
BMAS / Barrierefreie Informationstechnik
BMAS / Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 "Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten. Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten. Auch elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung sind bis 2021 umfassend barrierefrei zu gestalten."
ZABA / Barrierefreie Angebote im TV und online
"Barrierefreie Angebote ermöglichen vor allem Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am audiovisuellen Informations- und Unterhaltungsangebot." Zentrale Anlaufstelle für Barrierefreie Angebote (ZABA)
Bundesfachstelle Barrierefreiheit / Beratung und Unterstüzung
"Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit wurde 2016 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts errichtet. Das Gesetz legt wichtige Grundlagen zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bundes fest. Die Fachstelle soll die Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit beraten und unterstützen.
Als kompetente Ansprechpartnerin hilft die Fachstelle, Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung weiter zu verbessern - und dies in einem breiten Spektrum: angefangen vom baulichen Zugang bis hin zur barrierefreien Information und Kommunikation."
Zugang für Alle / PDF-Werkstatt
PAC ist ein kostenloses Tool von «Zugang für alle» zur Überprüfung der Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten und -Formularen. Es unterstützt Experten und und all jene, die barrierefreie PDF-Dokumente erstellen wollen oder müssen (PDF/UA-Validierung).
- Tools und Tutorials zur Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten
- PDF Accessibility Checker (PAC 3)
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. / Schritte zu einem inklusiven Kommunikationsdesign
DBSV: "leserlich.info befasst sich mit Kommunikationsdesign für Menschen mit und ohne Sehbehinderung. Je nachdem, welche individuellen Voraussetzungen Menschen mitbringen, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung von Schrift, Text und Bild, an die Beschaffenheit von Druckträgern sowie an das Design und die Bedienbarkeit von digitalen Medien."
BIK für alle / Selbstanalyse von Internetangeboten
Infothek Werkzeuge BaNu ein neues Werkzeug zur Prüfung von Angeboten auf Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit.
BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle