Landkreis Celle, Dezernat IV
Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
- Maren Bunge, Amtsleiterin
Telefon 05141/916-2001, E-Mail - Andreas Hein, Schulabteilungsleiter
Telefon 05141/916-2012, E-Mail
Dienstgebäude: Speicherstraße 2, Eingang A, 29221 Celle
Postanschrift: Postfach 3211, 29232 Celle
Telefon Schulabteilung 05141/916-2013, E-Mail
Schülerbeförderung
LKC / Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung
Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung durch den Landkreis haben gem. § 114 (1) Nds. Schulgesetz nur Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule (BVJ oder BEK) oder der ersten Klasse einer Berufsfachschule, soweit die Schülerinnen und Schüler diese BFS ohne einen Sekundarabschluss I -Realschulabschluss besuchen.
Termin! LKC / Erstattungsanträge für Fahrtkosten
Fahrkarten aus dem jeweils abgelaufenen Schuljahr sind spätestens bis zum 31. Oktober zur Erstattung einzureichen!
Organisation der Schülerbeförderung im Landkreis Celle einschließlich Behindertenbeförderung u.a. nach Braunschweig und Hannover, Abrechnung und Erstattung der Schülerbeförderungskosten.
CeBus und EFA / Schülerbeförderungsfahrpläne
Aktuelle CeBus-Celle Fahrpläne, Fahrplanänderungen, Tarife und Informationen zur Schülerbeförderung. Die EFA-Elektronische Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen berechnet Ihren persönlichen Fahrplan zur Schule.
LKC / Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen im Landkreis Celle
VMZ Verkehrsmanagementzentrale / Aktuelle Unterrichtsausfälle
Informationen vor extremen Wetterlagen die zu einem Unterrichtsausfall führen können oder über andere Störungen finden Sie direkt bei der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen oder im NDR-Verkehrsfunk.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Sozialgesetzbuch (SGB VII), Siebtes Buch, Gesetzliche Unfallversicherung
§ 2 SGB VII Versicherung kraft Gesetzes:
- "(1) Kraft Gesetzes sind versichert [...] 8b) Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen, [...]"
BMAS / Unfallversichert in der Schule
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert mit seiner Broschüre Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert in der Schule, BMAS, Juli 2016, Bestell-Nr.: A 402, über die umfassende Absicherung von Schülerinnen und Schüler beim Schulbesuch durch die gesetzliche Unfallversicherung.
Zitat, Seite 25 der o.a. Broschüre zum Thema Auslandsfahrten:
"Sind auch Auslandsfahrten versichert?
Ja. Der in Deutschland bestehende Versicherungsschutz wird für die Dauer des Aufenthalts im Ausland „mitgenommen“. In Ländern der Europäischen Gemeinschaft und weiteren europäischen Nachbarländern werden auf Grundlage von Abkommen bei Unfällen Sachleistungen zu Lasten der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung erbracht. Der Leistungsumfang entspricht dabei in der Regel dem des Inlands.
Zu empfehlen ist bei Auslandsaufenthalten jedoch ein ergänzender privater Krankenversicherungsschutz. Einige Ärzte und Institutionen im Ausland erbringen die medizinische Versorgung nur unter den Bedingungen eines privaten Behandlungsvertrages. Somit können höhere Heilbehandlungskosten entstehen, die die gesetzlichen Unfallversicherungsträger nicht übernehmen können."
DGUV pluspunkt - Das Magazin für Sicherheit und Gesundheit in der Schule
"DGUV pluspunkt wird herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), erscheint vierteljährlich und richtet sich an Lehrkräfte, Schulleiter und Sicherheitsverantwortliche."
- DGUV pluspunkt 4/2017 / Recht "Wenn bei der Skifreizeit etwas passiert"
- DGUV pluspunkt 2/2018 / Recht "Versicherungsschutz bei Projektarbeiten"
- DGUV-LUG / Schulportal Lernen und Gesundheit
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
GUVH / Unfallversicherungsschutz
Schüler und Schülerinnen stehen während des Besuchs allgemein- und berufsbildender Schulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH).
Unfälle bitte unverzüglich der Schule melden, die eine Unfallanzeige, ggf. einen Wegeunfallfragebogen ausfertigt und dem GUV-Hannover direkt anzeigt.
GUVH / Formulare
GUVH / Publikationen und Medien
Präventionsportal: "Wir arbeiten in der Unfallverhütung eng mit dem Kultusministerium und der Landesschulbehörde zusammen. Diese erlassen Bekanntmachungen bzw. Dienstanweisungen zur Unfallverhütung und Sicherheitserziehung in Schulen sowie verbindliche Lehrpläne, die von den Lehrkräften in der Praxis umgesetzt werden."
Tipp Publikationen / Erste Hilfe, Sport...
- Präventionsportal "allgemeinbildende Schulen"
- Präventionsportal "berufsbildende Schulen"
- GUV-SI 8065 „Erste Hilfe in der Schule“
- DGUV Information 204-008 Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
- DGUV Regel 102-601 „Branche Schule“
-Ein Gesamtkompendium, um die Themen Sicherheit und Gesundheit in Schulen zu integrieren.-
GUVH / Taxi-Fahrschecks für Schulen
"Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover / die Landesunfallkasse Niedersachsen haben Taxi-Fahrschecks für den Einsatz an Schulen entwickelt, welche für den Akuttransport bei geeigneten Unfällen zum Einsatz kommen können, wenn die Unfallverletzung dies erlaubt. Der Transport von Schulkindern zum Arzt ist damit bargeldlos möglich. Selbstverständlich sind die Einsätze der Fahrschecks auf Schulunfälle begrenzt und dürfen nicht bei Erkrankungen (z. B. Übelkeit, Fieber, Bauchschmerzen etc.) eingesetzt werden. Die Taxiunternehmer können mit Hilfe dieser Fahrschecks unbürokratisch und schnell mit uns direkt abrechnen."
Die Nutzung von Taxischecks sollen die Rettungswagen entlasten und Kosten senken. Vor dem ersten Transport sollte das Verfahren mit den örtlichen Taxiunternehmen abgesprochen werden.
Anforderung von Taxi-Fahrschecks beim GUVH...
- EUA-Hotline: Telefon 0511/8707876; E-Mail
- GUVH | LUKN Unfall ... Was nun ???
- GUVH Durchgangsärzte suchen
Sachschäden-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherungsschutz
KSA Hannover / Sachschäden-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherungsschutz
Der Kommunale Schadensausgleich Hannover (KSA) ersetzt Schülern und Schülerinnen unter bestimmten Bedingungen Sachschäden oder Diebstahlschäden in Schulen. Der KSA gewährt außerdem Schülern und Schülerinnen im Betriebspraktikum einen Haftpflichtversicherungsschutz.
Im Falle eines Schadens ist unverzüglich die Schule zu informieren, die eine Schadenanzeige erstellt und an den Schulträger übermittelt. Die notwendigen Vordrucke werden nur in den Schulsekretariaten vorgehalten.
LKC / Datenschutzerklärung
Landkreis Celle: Im Rahmen der Schadenbearbeitung ist es erforderlich, die direkt bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten an unseren Schadenumlageverband, den Kommunalen Schadenausgleich Hannover (KSA Hannover) weiterzuleiten. Diese verarbeitet Ihre Daten nach den gesetzlichen Datenschutzregelungen. Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf das Informationsschreiben des KSA Hannover zu Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welches Sie auf www.ksahannover.de unter der Rubrik „Datenschutz“ einsehen oder bei uns anfordern können.
Schulungen und Infos
Tipp AFZ / Aus- und Fortbildungszentrum Bremen / Schulungen
Die AFZ-Office-Lehreinheiten über Informationstechnologien, wie z. B. MS-Outlook, MS-Word, MS-Excel, MS-Access oder Photoshop, sind sehr zu empfehlen.
Lüneburger Heide / Tagesausflüge
Planen Sie für Ihre Klasse Rad- oder Wandertouren in die Region Celle. Es gibt viel zu entdecken!
lkc, 12.06.2019: "Unter https://mobil.region-celle-navigator.de finden sich die Rubriken Aktuelles, Wetter und Veranstaltungen, Unterkünfte, Ausflugsziele, Natur erleben, Gastronomie sowie Freizeit und Tourismus. Da gibt es zum Beispiel Informationen zu den Themen Radfahren, Wandern, Reiten und Flusserlebnis."
BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle