BMAS / Ein Praktikum steht am Anfang der Berufsorientierung
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beschreibt die Schnittstelle zwischen Bildung und Beruf in ihren sehr ausführlichen Leitfäden:
- Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen
Leitfaden für die Praxis. BMAS u.a., 2011, Bestell-Nr. A 742
Praktika: Zweck und Ziel, übergreifende Regeln; Pflichtpraktika; Freiwillige Praktika; Sozialversicherung.
- Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert in der Schule
BMAS, Juli 2016, Bestell-Nr.: A 402,
Auszug Seite 26:
"k) Praktika / Ferienjobs
Die verpflichtenden Praktika von Schülerinnen und Schülern sollen eine Hilfestellung zur Berufsorientierung bieten. Diese Praktika sind als Schulveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Auch Praktika im Ausland sind nach Schulrecht möglich und können unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall setzen Sie sich am besten mit der zuständigen Unfallkasse in Verbindung, so dass im Vorfeld der Versicherungsschutz geklärt werden kann (Adressen siehe Serviceteil).
Sind Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert, wenn sie ein Berufspraktikum aus Eigeninitiative in den Schulferien machen?
Ja, Unfallversicherungsschutz für das Praktikum besteht, allerdings nicht über die Schule, sondern über den Praktikumsbetrieb. Da die Schülerinnen und Schüler in diesem Fall wie Arbeitnehmer tätig werden, ist die Fach-Berufsgenossenschaft des Betriebes zuständig, in dem das Praktikum geleistet wird.
Stehen Schülerinnen und Schüler auch bei einem Ferienjob unter Versicherungsschutz?
Ja. Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern sind versichert. Hierfür ist ebenfalls die Berufsgenossenschaft des Unternehmens zuständig."
Versicherungsschutz / Belehrungen
Landkreis Celle/Schulträger
Sollte trotz aller Sorgfaltspflicht ein Unfall oder Sachschaden passieren, ist die zuständige Schule unverzüglich zu informieren, die für die Meldung an den Unfallversicherungsträger bzw. den Schulträger verantwortlich ist.
Das Amt für Bildung und Kultur ist für Versicherungsfragen zuständig:
- Unfallanzeigen (Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover GUV)
- Sachschäden-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherungsschutz (KSA Hannover)
- Schülerbeförderung bei Schul- bzw. Betriebspraktika (LKC)
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Belehrung von Schülern/innen, die im Rahmen eines Schulpraktikums, in einem Lebensmittelbetrieb oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden:
- BBS-Portal/Infektionsschutz Schulpraktikum / Belehrung nach § 43 IfSG
Sicheres Betriebspraktikum
DGUV / Arbeit für Schüler: Besonders geregelt
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung informiert über Arbeit für Schüler: "Häufig arbeiten Schüler nicht nur während der Ferienzeit sondern auch während des Schuljahres, um ihr Taschengeld aufzubessern. Neben der grundsätzlichen Problematisierung derartiger Nebentätigkeiten vermittelt die vorliegende Unterrichtseinheit rechtlich relevante Bestimmungen, die vor allem den Schutz der Schüler zum Ziel haben."
DGUV / Schülerbetriebspraktikum / Ein Beispiel für Inklusion mit Tablets
"Für viele Schülerinnen und Schüler steht in der 8. oder 9. Klasse das Schülerbetriebspraktikum an. Damit dieses Spaß macht und es nicht zu Unfällen oder Gesundheitsgefahren kommt, müssen alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich gut darauf vorzubereiten."
BBS-Portal / Arbeitssicherheit und Unfallprävention | Erste Hilfe
Die möglichen Berufsfelder für ein Praktikum sind sehr vielfältig. Die im Menü "Duale Ausbildung/Arbeitssicherheit" gelisteten Päventionsportale und Publikationen können helfen Unfälle zu vermeiden und geben gleichzeitig einen Einblick in die jeweilige Berufswelt.
IHK Lüneburg-Wolfsburg / Alles rund ums Praktikum
Die IHK informiert im Portal https://www.ihk-lueneburg.de/produkte/aus_und_weiterbildung/Berufsorientierung/ über Schülerbetriebspraktika, Einstiegsqualifizierungen (EQ und EQ Plus) und Ferienjobs.
BMSA / Kein Mindestlohn für Praktikanten
Das BMSA stellt klar, dass für ein (Pflicht)-Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium kein Mindestlohn gezahlt wird. Weitere Informationen und Vereinfachungen bei der Umsetzung des Mindestlohns finden Sie auf der Homepage www.der-mindestlohn-wirkt.de.
BMSA / Das Job-Lexikon
Mit dem "JoB. Das Job-Lexikon" informiert das BMAS vor allem Schülerinnen und Schüler in Form eines kleinen Lexikons von A wie Abendschule bis Z wie Zweiter Bildungsweg über alle wichtigen Stichworte bei der Ausbildungsplatz- oder Job-Suche.
Deutsche Rentenversicherung / Sozialversicherungsnummer
Die DR informiert auf www.rentenblicker.de über die Sozialversicherungspflicht, da jeder Azubi mit Beginn seiner Ausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und Sozialabgaben wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung und Steuern zahlt.
- Die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei einer Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen einen Sozialversicherungsausweis aus. Bei Verlust oder wenn der Sozialversicherungsausweis unbrauchbar wird, ist ein neuer Ausweis bei der Rentenversicherung über die zuständige Krankenkasse zu beantragen.
Bundeszentralamt für Steuern / Steueridentifikationsnummer
Der Arbeitgeber benötigt eine Steueridentifikationsnummer, die beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden kann. Steuern werden erst ab einem Einkommen von etwa 900 Euro monatlich fällig.
BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle