MK / Gesamtschule
"Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen."
Kreisrecht / Schulbezirkssatzung
Niedersächsisches Schulgesetz
§ 63 Abs. 3 NSchG / Allgemeines: "(3) 1Soweit für Schulen Schulbezirke festgelegt worden sind, haben die Schülerinnen und Schüler diejenige Schule der von ihnen gewählten Schulform zu besuchen, in deren Schulbezirk sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. [...] 4Der Besuch einer anderen Schule kann gestattet werden, wenn 1. der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder 2. der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint."
LKC: Grundsätzlich können die Schulen unabhängig von Schulbezirken auf Antrag auch den Besuch einer anderen Schule gestatten. Im Einzelfall können Geschwister daher nach wie vor die gleiche Schule besuchen, wenn denn die beteiligten Schulen damit einverstanden sind.
LKC / Anmeldetermine
Die Anmeldetage für die weiterführenden Schulen sind vom Landkreis Celle wie folgt festgesetzt worden...
- Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen
Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
Integrierte Gesamtschule Celle
Schulleiterin Meike Kerker
Burgstraße 21, 29221 Celle
Telefon 05141-992150, Telefax 05141-992166
BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle