Aufnahmeverfahren für das Schuljahr 2024/25

Bewerbungsschluss 20. Februar

Berufsbildenden Schulen in Celle / Vollzeit-Bildungsgänge
Die berufsbildenden Schulen des Landkreises Celle stimmen sich mit einem gemeinsamen Auswahlverfahren über alle eingehenden Bewerbungen ab.

Anlagen zur Bewerbung

Hinweis zum Bewerbungsverfahren
Von einer Bewerbung per E-Mail bitten wir aus Sicherheitsgründen abzusehen!
Bitte nutzen Sie den Postweg.
BSI Spam, Phishing & Co

Duale Ausbildung / Azubis


Inklusive Schule

Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig - schon mit Ihrer Bewerbung - über für Sie notwendige Hilfen beim Besuch einer berufsbildenden Schule. Insbesondere benötigen wir Informationen, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bereits ausgewiesen wurde und ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht.


Bildungswege im Überblick

Nds. Kultusministerium / Flyer "Duale Ausbildung"
Bündnis duale Berufsausbildung: "Das differenzierte und durchlässige System der beruflichen Bildung bietet jungen Menschen vielfältige Chancen."


Europass

EU / Europass macht Bildung und Beruf planbar
"Ob Studium oder Ausbildung, Einstieg ins Berufsleben oder Suche nach neuen Herausforderungen – Europass hilft dir, deine Kompetenzen und Qualifikationen verständlich darzustellen. Die Europäische Kommission bietet diesen Dienst kostenlos in 29 Sprachen an."


Aufenthaltserlaubnis

MK / Aufenthaltserlaubnis für Ausländer zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Neben den erforderlichen Bildungsnachweisen für die Aufnahme in einen Bildungsgang ist eine für den Schulbesuch oder für die Berufsausbildung erforderliche Aufenthaltsberechtigung nachzuweisen, wenn die die Aufnahme beantragenden Schülerinnen und Schüler nicht mehr schulpflichtig sind.

Interessierte Ausländer/innen können eine "Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung" gem. § 17 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nur bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland beantragen. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird vor der Einreise geprüft.


Informationen zum Aufnahmeverfahren

BbS-VO / Anmeldung und Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren ist im zweiten Abschnitt der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) geregelt. Demnach sind der Anmeldung (BBS-Aufnahmeantrag) Fotokopien der Nachweise über die geforderten Aufnahmevoraussetzungen und ein Lebenslauf beizufügen.

BbS-VO / Aufnahmekapazitäten
Die berufsbildenden Schulen legen die Aufnahmekapazitäten für die einzelnen Bildungsgänge in Absprache mit dem Schulträger fest. Aufnahmeausschüsse sichten alle eingegangenen Bewerbungen und entscheiden über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze. Mit mehreren Datenabgleichen stimmen sich die berufsbildenden Schulen über die Ergebnisse miteinander ab. So ist sichergestellt, dass die Schulplätze nach Eignung und Leistung, unter Berücksichtigung der von Ihnen gewählten Prioritäten, vergeben werden können.

BbS-VO / Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch ein erweitertes Führungszeugnis
Anlage 4 BbS-VO: Eine Aufnahme in bestimmte Berufsfachschulen und Fachschulen setzt voraus, dass bis zum Beginn des Bildungsganges die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen ist. Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und der berufsbildenden Schule zur Einsichtnahme vorzulegen. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis zurückgegeben. Das geforderte Führungszeugnis können Sie in Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen. www.fuehrungszeugnis.bund.de

Bildungsportal Niedersachsen
Aufnahme in Schulen: "Aus der in Niedersachsen bestehenden Schulpflicht einerseits und dem Recht auf Bildung andererseits ergibt sich noch nicht automatisch ein Anspruch einer Schülerin/eines Schülers auf Aufnahme in eine bestimmte Schule."

§ 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) "Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist."


Schulen in Niedersachsen

MK / Bildungsgänge der öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
Das Nds. Kultusministerium Schulen hat alle Bildungsgänge der öffentlichen berufsbildenden Schulen mit Schulanschriften in einer PDF aufbereitet.

Suche nach niedersächsischen Schulen und Studienseminaren...


Datenschutzerklärung

DSGVO / Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet das Recht einer jeden Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen.

NSchG / Personenbezogene Daten
Mit unserem BBS-Aufnahmeantrag bitten wir Sie um die erforderlichen Angaben zur Person für das Aufnahmeverfahren an den berufsbildenden Schulen des Landkreises Celle.

BBS-Portal / Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung informiert Sie ausführlich über Ihre Rechte zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.

Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) "Verarbeitung personenbezogener Daten"
§ 31 NschG [...] "(3) 1 Wechselt eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die Schule innerhalb Niedersachsens, so übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule die in Absatz 2 Satz 3 genannten personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers und der gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter. 2 Die aufnehmende Schule übermittelt der abgebenden Schule die Aufnahmeentscheidung. 3 Bis zur Übermittlung der Aufnahmeentscheidung durch die aufnehmende Schule obliegt der abgebenden Schule die Gewährleistung der Erfüllung der Schulpflicht."


BBS-Portal  www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle