Sondermarke "Willi"MK / Berufsausbildung im Dualen System
"Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt überwiegend im Dualen System. Darunter ist die Ausbildung in einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs einerseits und in der Berufsschule andererseits, also an zwei Lernorten, zu verstehen."

Die Berufsausbildung im dualen System wird durch eine Vielzahl von Berufen ergänzt, z. B. Pflegefachmann/Pflegefachfrau bzw. Pflegeassistenz, die ausschließlich über den Besuch einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule erlernt werden können.

NSchG / Aufnahme in die Berufsschule
Eine Aufnahme in die Berufsschule ist gem. § 59 NSchG nicht von dem Nachweis eines bestimmten Abschlusses abhängig.

NSchG / Schulpflicht für Azubis
NSchG § 65 'Dauer der Schulpflicht': "(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn. (2) Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen."

EB-BbS / Unterricht in der Berufsschule
Die Berufsschule wird in Form von Teilzeitunterricht oder Blockunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten geführt und ergänzt so die betriebliche Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Ausbildungsberufe werden in der Regel in eigenen Fachklassen unterrichtet. Verwandte Berufe können auch zusammen unterrichtet werden. Auszubildende in Berufen mit nur geringen Schülerzahlen (sog. Splitterberufe) können in überregionalen Fachklassen zusammengefasst werden oder sie können eine entsprechende Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen. Der Unterricht wird in diesen Fällen in zeitlich zusammenhängenden Abschnitten (Blockunterricht) erteilt, was bedeutet, dass die betriebliche Ausbildung für einen gewissen Zeitraum unterbrochen wird. EB-BbS

EB-BbS / Zeugnisse in den Bildungsgängen
In 1,5-, 2,5- und 3,5-jährigen Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen gelten die letzten eineinhalb Jahre als ein Schuljahr. Erst bei Beendigung dieses Schuljahres erfolgt eine Zeugniserteilung.

JArbSchG / Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Wer beim Eintritt in das Berufsleben mindestens 15 Jahre alt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat ist "Jugendliche/r" im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und darf nur beschäftigt werden, wenn eine Bescheinigung über eine Erstuntersuchung nach § 32 JArbSchG von einem Arzt vorlegt wird. Diese Untersuchung darf nicht älter als 14 Monate sein und sollte daher erst unmittelbar vor Beginn der Ausbildung stattfinden. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land. Die notwendigen Untersuchungsberechtigungsscheine erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt.


Abschlüsse in der Berufsschule

Tipp BIBB / Bundesinstitut für Berufsbildung / Anerkannte Ausbildungsberufe
Das BIBB-Berufe-Portal gibt EUROPASS Zeugniserläuterungen zu jedem derzeit staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, nach Berufsbezeichnungen sortiert, heraus. Europass Zeugniserläuterungen: Berufe verstehen und vergleichen

Berufsschulabschluss
Den Berufsschulabschluss erwirbt, wer die Berufsschule bei Beendigung eines mindestens zweijährigen Berufsausbildungsverhältnisses erfolgreich besucht hat. Eine Abschlussprüfung wird nicht durchgeführt.

Hauptschulabschluss
Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf aufweist.

Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-
Den Sekundarabschluss I -Realschulabschluss- erwirbt, wer zum Zeitpunkt der Ausgabe des Berufsschulabschlusszeugnisses den erforderlichen Nachweis (Gesellen- oder Facharbeiterbrief) über eine erfolgreiche Berufsausbildung vorlegen kann.

Erweiterter Sekundarabschluss I
Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer zum Zeitpunkt der Ausgabe des Berufsschulabschlusszeugnisses den erforderlichen Nachweis (Gesellen- oder Facharbeiterbrief) über eine erfolgreiche Berufsausbildung vorlegen kann und im Berufsschulabschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie im Fach Deutsch/Kommunikation, Englisch/Kommunikation und dem berufsbezogenen Lernbereich -Theorie- jeweils mindestens befriedigende Leistungen erreicht hat.

Fachhochschulreife
Die Möglichkeit, neben der Berufsausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben, bietet ein eigenständiger Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife.

KMK / Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Berufliche Schulen können gemäß der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von fremdsprachlichen Kenntnissen in der beruflichen Bildung auf freiwilliger Basis - unabhängig von einer Benotung im Zeugnis - eine Prüfung anbieten, in der sich Schülerinnen und Schüler ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen können.

Tipp NLQ / KMK-Fremdsprachenzertifikat
"Das KMK-Fremdsprachenzertifikat bescheinigt Fremdsprachenkenntnisse im beruflichen Kontext und ist eine Zusatzqualifikation, die sich vor allem an Auszubildende im dualen System richtet. Nach den Niveaus des GER gibt es zurzeit vier Stufen (A2-C1)." Online-Registrierung: https://fsz.nline.nibis.de

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat orientiert sich an europaweit bekannten Kompetenzen und Niveaustufen, sodass internationale Transparenz gewährleistet ist. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Besuch einer berufsbildenden Schule Fremdsprachenkenntnisse erworben haben, können bei ihrer BBS einen Antrag im Sinne von § 32 BbS-VO auf Zulassung zu einer Zertifizierungsprüfung stellen.

GER / Sprachzertifikate und Kompetenzstufen
Es gibt Zertifikate und Sprachdiplome wie TOEFL oder TOEIC für nahezu alle Fremdsprachen und in den verschiedensten Ausführungen. Um die bei den Sprachprüfungen erzielten Ergebnisse untereinander vergleichen zu können, wurde der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen (GER) für Sprachen entwickelt. Dieser teilt das Sprachniveau der Lernenden in sechs verschiedene Kompetenzstufen von A1 (Anfänger) bis C2 (Experten) ein.

DQR / Deutscher Qualifikationsrahmen -Qualifikationen in Europa-
Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) soll die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Die erworbenen Kompetenzen im deutschen Bildungssystem  werden den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet.

DQR / Niveaustufen
Seit dem Schuljahr 2014/15 werden die DQR/EQR-Niveaustufen auf den Abschlusszeugnissen ausgewiesen.


Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)

BBiG / Berufsbildungsgesetz
Die Berufsausbildung in Deutschland wird durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Nach § 4 BBiG dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur in "anerkannten Ausbildungsberufen" ausgebildet werden.

BBiG-Novelle: Berufsspezialist/in, Berufsbachelor und Berufsmaster
"Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse sollen künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen." www.ueberaus.de

BMBF / "Die Duale" macht uns groß
"Ab 2020 macht das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Duale Berufsausbildung noch attraktiver: Mit neuen Fortbildungsstufen wie „Bachelor Professional“ und „Master Professional“, einer Mindestausbildungsvergütung, mehr Flexibilität bei einer Ausbildung in Teilzeit und vielen weiteren Verbesserungen." www.die-duale.de

Jede/r Azubi sollte sich über seine Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung durch die Broschüre "Ausbildung & Beruf", herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), informieren!

BMBF / Berufsausbildung in Teilzeit
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) informiert über die neuen Rahmenbedingungen der Teilzeitberufsausbildung aufgrund der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 und bietet einen Überblick über vorhandene staatliche Unterstützungsleistungen an.


Umschulungsmaßnahmen

NSchG / Umschulungsmaßnahmen, die von einem Kostenträger gefördert werden
Das Land Niedersachsen erhebt gem. § 54 (3) NSchG von Schülerinnen und Schülern öffentlicher berufsbildender Schulen, die im Rahmen einer Maßnahme beruflicher Bildung individuell gefördert und denen auf Grund eines Gesetzes die Lehrgangskosten erstattet werden, ein angemessenes Entgelt. Der Entgelterlass regelt das Verfahren der Erhebung und die Höhe der Entgelte für den Besuch öffentlicher berufsbildender Schulen.

Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern, die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG (Meister-BAföG), erhalten, wird kein Entgelt erhoben, wenn diese Lehrgangskosten nur über ein Darlehen finanziert werden.


Materialien für den Unterricht

Nds. Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) / Berufliche Bildung
Das NLQ hat Berufsbereiche nach beruflichen Schwerpunktbereichen gegliedert und auf seinem Server NiBiS/Berufliche Bildung eingerichtet. Dort finden Sie die gültigen curricularen Vorgaben, Rahmenlehrpläne und Ausbildungsordnungen für alle Bildungsgänge in Niedersachsen. Zudem führt eine Linksammlung auch zu anderen Quellen mit Materialien, die für den Unterricht hilfreich sind. NiBiS Curricula und Materialen / Datenbankabfrage

NiBiS / nline "Berufssprache Deutsch"
"Die Plattform „Berufssprache Deutsch“ bietet beispielhafte Online-Materialien für den Deutsch- und Fachunterricht an Berufsschulen und Berufsfachschulen. Ziel hierbei ist, die Sprachkompetenzen als grundlegenden Bestandteil fachlichen Lernens zu verstehen."

Neu BIBB / Leando; Portal für Ausbildungs- und Prüfungspersonal
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): "Das Webportal "Leando" dient als zentrale Anlaufstelle, um das Ausbildungs- und Prüfungspersonal mit relevanten und qualitätsgesicherten Informationen rund um die tägliche Ausbildungspraxis und das Prüfungswesen zu versorgen." https://leando.de/

BIBB / Leando; Innovativ erklärt: Wie neue Berufe entstehen
"Wie ein neuer dualer Ausbildungsberuf in Deutschland entsteht oder bestehende Ausbildungsberufe stetig an die neuen Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt angepasst werden, regelt ein seit über 50 Jahren bewährter Abstimmungsprozess zwischen allen am Verfahren Beteiligten." Video-Serie des BIBB zeigt Blick hinter die Kulissen


Deutsch lernen mit Vokabel-Apps

HWK_MeineVokabularBMZ / ARABTERM Das viersprachige technische Online-Wörterbuch
"Das Technische Wörterbuch ARABTERM.ORG wird gemeinsam herausgegeben von der Organisation für Bildung, Kultur und Wissenschaft der Arabischen Liga (ALECSO) und vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland (BMZ). [...] Das Technische Wörterbuch ARABTERM soll nach Branchen geordnet ein allgemein zugängliches Hilfsmittel für die einheitliche Übersetzung von Lehrbüchern, Lehrplänen, technischen Handbüchern und andere fachbezogene Texte liefern."

HWK Bayern / Deutsch lernen mit der Vokabel-App
Die Handwerkskammer für Unterfranken stellt die kostenlose App "MeinVokabular" zum Download für Android- und iOS-Geräte zur Verfügung. "Die App wurde von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern speziell für Menschen mit Fluchthintergrund entwickelt, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben. Prinzipiell kann aber jeder die App nutzen, der die Fachsprache verbessern möchte."


Beratung von Azubis

HWK / "Beratung rund um deine Ausbildung"
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (HWK) berät bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Zum Beispiel zum Ausbildungsvertrag, zur Berufsschule, Prüfung oder auch bei Konflikten mit Kollegen oder anderen Auszubildenden.

IHK München / Zuwanderung / Wegweiser für die Ausbildung
"Dieses Handbuch ist aus der Praxis der bayerischen Integrationsberatung heraus entstanden. Der "Wegweiser Ausbildung" gibt einen Überblick und Anregungen, wie sich der Weg von Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten in Ausbildung von den rechtlichen Voraussetzungen bis zur Auswahl passender Bewerberinnen und Bewerber gestalten lässt."

BMAS / Berufsausbildung - einfach teilhaben
Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung bestimmen, dass behinderte Menschen ebenso wie Menschen ohne Behinderungen grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf "einfach teilhaben" über das Ziel einer Berufsausbildung, nämlich die berufliche Handlungsfähigkeit von jungen Menschen zu stärken.


Sozialversicherungs­ausweis

Deutsche Rentenversicherung / Sozialversicherungsnummer
Die DR informiert auf www.rentenblicker.de über die Sozialversicherungspflicht, da jeder Azubi mit Beginn seiner Ausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und Sozialabgaben wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung und Steuern zahlt.

Bundeszentralamt für Steuern / Steueridentifikationsnummer
Der Arbeitgeber benötigt eine Steueridentifikationsnummer, die beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden kann. Steuern werden erst ab einem Einkommen von etwa 900 Euro monatlich fällig.


BBS-Portal  www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle